1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Mentoring-, Coaching- und Beratungsleistungen zwischen
Eike van Baal
Selbstständiger Einzelunternehmer
Mesa do Pinheiro
Caixa Postal 8014
7630-592 São Miguel
Portugal
E-Mail: [email protected]
– nachfolgend „Anbieter“ –
und seinen Kunden bzw. Klienten – nachfolgend „Klient“ genannt.
Die Leistungen richten sich insbesondere an Personen, die eine selbstständige Tätigkeit vorbereiten, aufbauen oder weiterentwickeln möchten.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Klient haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Gegenstand und Umfang des Mentorings
Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Begleitung des Klienten auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuell geschlossenen Mentoringvertrag.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst das sechswöchige Mentoring insbesondere:
12 persönliche 1:1-Gespräche innerhalb von sechs Wochen, grundsätzlich zwei Gespräche pro Woche,
individuelle Vorbereitung und Nachbereitung,
auf die persönliche Situation abgestimmte Aufgaben und Umsetzungsschritte,
Unterstützung bei unternehmerischen Entscheidungen sowie
begleitende Kommunikation während der vereinbarten Mentoringdauer.
Zwischen den persönlichen Gesprächen kann der Klient den Anbieter über die vereinbarten Kommunikationswege kontaktieren.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über WhatsApp täglich zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf eine sofortige Antwort oder permanente Erreichbarkeit.
3. Keine Ausbildung oder Fernlehre
Das Mentoring stellt keine Ausbildung, keinen Lehrgang und keine Fernlehre dar.
Es besteht kein verbindliches Curriculum, keine Prüfungspflicht, keine verpflichtenden Hausaufgaben und kein Anspruch auf ein Zertifikat oder einen formalen Ausbildungsabschluss.
Inhalte, Reihenfolge und Schwerpunkte der Zusammenarbeit richten sich nach der individuellen Situation, den Zielen und den konkreten Fragestellungen des Klienten.
Die im Rahmen des Mentorings vereinbarten Aufgaben und Umsetzungsschritte dienen der individuellen Begleitung und praktischen Umsetzung und stellen keine verpflichtenden Lernkontrollen oder Prüfungsleistungen dar.
4. Abgrenzung der Beratungsleistung
Das Mentoring dient der Orientierung, Strukturierung, unternehmerischen Entwicklung und persönlichen Entscheidungsfindung des Klienten.
Der Anbieter erbringt insbesondere keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
Soweit entsprechende Fragestellungen auftreten, kann dem Klienten empfohlen werden, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen entsprechend qualifizierten Fachberater hinzuzuziehen.
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder unternehmerischen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Kundenzahlen, Aufträge oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert.
Die Entscheidung über die Umsetzung der im Mentoring besprochenen Maßnahmen sowie die unternehmerische Verantwortung verbleiben beim Klienten.
5. Vertragsschluss
Die Buchung eines kostenlosen Erstgesprächs stellt noch keinen Abschluss eines kostenpflichtigen Mentoringvertrages dar.
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn sich Anbieter und Klient über die wesentlichen Bestandteile der Zusammenarbeit, insbesondere Leistungsumfang, Vergütung und Beginn der Zusammenarbeit, geeinigt haben und der Klient das entsprechende Angebot annimmt.
Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung eines Mentoringvertrages oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Form erfolgen.
Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Informations- und Widerrufsrechte unberührt.
6. Persönliche Teilnahme und Nichtübertragbarkeit
Das Mentoring ist auf die individuelle Situation des jeweiligen Klienten ausgerichtet.
Die Teilnahme am Mentoring sowie die vereinbarten 1:1-Termine sind daher persönlich und grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar.
Eine Übertragung einzelner Termine oder des gesamten Mentoringprogramms auf eine andere Person bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Mentoringvertrag.
Der Gesamtpreis sowie die vereinbarten Zahlungsmodalitäten werden dem Klienten vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Soweit eine Ratenzahlung vereinbart wird, sind die jeweiligen Raten zu den vereinbarten Zeitpunkten fällig.
Die vereinbarte Vergütung wird nicht allein dadurch reduziert, dass der Klient einzelne Leistungen aus persönlichen, beruflichen oder organisatorischen Gründen nicht wahrnimmt. Die nachfolgenden Regelungen über Terminabsagen und Nichterscheinen bleiben hiervon unberührt.
Ein Fernbleiben von vereinbarten Terminen stellt insbesondere keine Kündigung oder einen Widerruf des Vertrages dar.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte des Klienten bleiben unberührt.
8. Zahlungsverzug
Ist der Klient mit einer fälligen Zahlung oder vereinbarten Rate in Verzug, ist der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, weitere Mentoringtermine und sonstige noch ausstehende Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderung auszusetzen.
Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich durch eine vom Klienten verursachte Zahlungspause grundsätzlich nicht automatisch.
Bleibt eine fällige Zahlung trotz angemessener Zahlungsaufforderung aus und liegen die gesetzlichen bzw. vertraglichen Voraussetzungen vor, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich beenden.
Bereits fällige Zahlungsansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
9. Terminvereinbarung
Persönliche Mentoringgespräche werden zwischen Anbieter und Klient verbindlich vereinbart.
Für jeden vereinbarten Termin wird ein individuelles Zeitfenster ausschließlich für den jeweiligen Klienten reserviert.
Der Klient ist deshalb verpflichtet, vereinbarte Termine wahrzunehmen oder eine notwendige Absage bzw. Verschiebung rechtzeitig mitzuteilen.
10. Absage, Terminverschiebung und Nichterscheinen
Ein vereinbarter Mentoringtermin kann vom Klienten bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt oder umgebucht werden.
Die Mitteilung muss über einen zuvor vereinbarten Kommunikationsweg, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.
Bei rechtzeitiger Absage wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, gilt der Termin grundsätzlich als in Anspruch genommen und wird auf die vereinbarte Anzahl der Mentoringtermine angerechnet.
Gleiches gilt, wenn der Klient ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin erscheint.
Der betreffende Termin wird grundsätzlich nicht erstattet, gutgeschrieben oder nachgeholt. Die auf diesen Termin entfallende Vergütung bleibt geschuldet.
Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.
Bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen, insbesondere einem medizinischen Notfall oder einem vergleichbaren schwerwiegenden Ereignis, kann im Einzelfall ein Ersatztermin vereinbart werden.
Zwingende gesetzliche Rechte des Klienten bleiben unberührt.
11. Verspätetes Erscheinen
Erscheint der Klient verspätet zu einem vereinbarten Termin, verlängert sich das Gespräch grundsätzlich nicht über die ursprünglich vereinbarte Endzeit hinaus.
Die zur Verfügung stehende Gesprächszeit verkürzt sich entsprechend.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ohne vorherige Nachricht kann der Termin als nicht wahrgenommen behandelt werden.
In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 10 entsprechend.
12. Absage durch den Anbieter, Krankheit und höhere Gewalt
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit des Anbieters, höherer Gewalt, erheblichen technischen Störungen oder sonstigen Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird der Klient so früh wie möglich informiert.
Der ausgefallene Termin gilt nicht als verbraucht und wird nicht auf die vereinbarte Anzahl der Mentoringgespräche angerechnet.
Anbieter und Klient vereinbaren in diesem Fall einen geeigneten Ersatztermin.
Kann das Mentoring aufgrund solcher Umstände für einen längeren Zeitraum nicht fortgesetzt werden, bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Lösung, insbesondere eine Verschiebung oder Anpassung der noch ausstehenden Termine.
Ist eine Fortsetzung dauerhaft unmöglich, werden bereits gezahlte Vergütungen für Leistungen, die noch nicht erbracht wurden und nicht mehr erbracht werden können, anteilig erstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Laufzeit und Nachholtermine
Das reguläre Mentoringprogramm hat eine Laufzeit von sechs Wochen, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Innerhalb dieses Zeitraums sollen grundsätzlich die vereinbarten 12 persönlichen Gespräche durchgeführt werden.
Wurde ein Termin vom Klienten gemäß Ziffer 10 rechtzeitig abgesagt, kann dieser Termin innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachgeholt werden.
Um die zeitliche Planbarkeit des Mentorings für beide Parteien sicherzustellen, sollen Ersatztermine grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach dem regulären Ende des Mentorings wahrgenommen werden.
Ausnahmen können individuell vereinbart werden.
Nicht rechtzeitig abgesagte oder ohne Absage versäumte Termine begründen keinen Anspruch auf Verlängerung des Mentoringzeitraums.
14. Mitwirkung des Klienten
Das Mentoring setzt die aktive Mitwirkung des Klienten voraus.
Der Klient ist insbesondere dafür verantwortlich, die für die Zusammenarbeit erforderlichen Informationen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
Die Umsetzung der gemeinsam entwickelten Schritte, Entscheidungen und Maßnahmen erfolgt eigenverantwortlich durch den Klienten.
Unterlässt der Klient vereinbarte Umsetzungsschritte oder sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen, begründet dies grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung oder automatische Verlängerung des Mentorings.
15. Technische Voraussetzungen
Die Gespräche finden grundsätzlich online, insbesondere über Zoom, statt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Klient ist dafür verantwortlich, über eine geeignete Internetverbindung sowie ein funktionsfähiges Endgerät und gegebenenfalls Mikrofon und Kamera zu verfügen.
Technische Probleme auf Seiten des Klienten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung eines Termins, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß bereitstellen konnte.
Bei erheblichen technischen Störungen, die keine Partei zu vertreten hat, bemühen sich beide Seiten um eine angemessene Ersatzlösung.
16. Vorzeitige Beendigung
Das Mentoring wird grundsätzlich für die vereinbarte Laufzeit abgeschlossen.
Eine ordentliche Kündigung während einer fest vereinbarten Laufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
17. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Klient Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, können ihm gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
Über das Bestehen, die Voraussetzungen, die Frist und die Ausübung eines solchen Widerrufsrechts wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert informiert.
Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Verbraucher außerdem ein Muster-Widerrufsformular.
Soll die Dienstleistung auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
18. Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, persönliche, geschäftliche und vertrauliche Informationen des Klienten, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Klient eingewilligt hat.
Sofern im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen oder Kommunikationsbereiche Informationen anderer Teilnehmer bekannt werden sollten, sind auch diese vertraulich zu behandeln.
Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleiben unberührt.
19. Unterlagen, Inhalte und Nutzungsrechte
Vom Anbieter zur Verfügung gestellte Konzepte, Arbeitsunterlagen, Checklisten, Vorlagen, Präsentationen, Texte und sonstige Materialien sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des jeweiligen Klienten bestimmt.
Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder entgeltliche oder unentgeltliche Verwertung gegenüber Dritten ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.
Eigene Geschäftsideen, Unterlagen und Arbeitsergebnisse des Klienten verbleiben beim Klienten.
20. Haftung
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
Das Mentoring stellt eine beratende und begleitende Leistung dar. Unternehmerische und persönliche Entscheidungen trifft der Klient eigenverantwortlich.
Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie für bestimmte Umsätze, Gewinne, Kunden, Aufträge oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Soweit gesetzlich erforderlich, werden Verbraucher über die für sie einschlägigen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung informiert.
Die jeweils anwendbaren gesetzlichen Informationspflichten sowie die Angaben zu einer zuständigen oder einschlägigen Verbraucherschlichtungsstelle bleiben hiervon unberührt.
22. Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt grundsätzlich portugiesisches Recht.
Ist der Klient Verbraucher, führt diese Rechtswahl jedoch nicht dazu, dass ihm der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dieses Recht nach den einschlägigen europäischen Vorschriften ohne Rechtswahl anwendbar wäre.
23. Änderungen und individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Klient haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
24. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: September 2026